Das Medizinrecht umfasst alle Rechtsbereiche mit einem Bezug zur Gesundheit von Menschen oder Tieren.
- zivil- und strafrechtliche Haftung von Arzt/Zahnarzt/Tierarzt, insbesondere bei Behandlungsfehlern und der Verwendung von Arzneimitteln
- Versicherungs- und sozialversicherungsrechtliche Fragen, (Vertragsabschluss, -änderung und Beendigung der Kranken-, Unfall-, Renten- oder Pflegeversicherung)
- Leistungen der Kranken-, Krankentagegeld-, Unfall-, Renten- oder Pflegeversicherung im Krankheitsfall, Anzeigepflichtverletzungen/Obliegenheiten
- Vergütung der Ärzte, Krankenhäuser, Physiotherapeuten und sonstigen Leistungserbringern (GOÄ/GOZ, EBM, Wahlleistungsvereinbarung)
- Schwerbehinderung, Rehabilitation, sozialrechtliche Folgeansprüche bei Krankheit und Pflege
- vertragsärztliche Versorgung
- Vertrieb von und Haftung für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Verträge mit Heimen und Pflegediensten, Haftung bei Pflegefehlern
- vertragsrechtliche Fragen und Vertragsgestaltung, straf- und wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit im Gesundheitsbereich
- Prüfung und Erstellung von Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht